Landesstiftung Baden-Württemberg Landesjugendring Baden-Württemberg

Ausschreibung

Seite zuletzt aktualisiert am

1. Vorbemerkungen
Die Auseinandersetzung mit Werten ist für die Persönlichkeitsbildung von Mädchen und Jungen existentiell. Damit sie erfolgreich, konstruktiv und fruchtbar verläuft, sollen Jugendliche authentische Werte - Erfahrungen machen können, Werte reflektieren und kommunizieren, sich engagieren können. Dazu müssen Angebote und Gelegenheiten geschaffen werden.

2. Ziel und Inhalt des Programms
2.1 Ziel des Programms
Die Landesstiftung Baden Württemberg unterstützt entsprechende Angebote insbesondere von Trägern der außerschulischen Jugendbildung, die Leitbilder und Werte herausarbeiten und auf zeitgemäße Weise mit jungen Menschen kommunizieren. Ziel ist es, Kommunikationsprozesse über „Werte“ bei den Trägern in Gang zu bringen: Welche Werte motivieren die Arbeit der Organisation? Wie werden diese Werte mit Jugendlichen kommuniziert? Wie übernehmen Jungen und Mädchen Werte als Leitlinien für ihr Handeln?
siehe auch: Projektziele
siehe auch: Leitlinien


2.2 Inhalt des Programms
In Betracht kommen Projekte in Baden-Württemberg für und mit Mädchen und Jungen sowie die Qualifizierung von MultiplikatorInnen, insbesondere wenn sich dabei Jugendliche aus ganz unterschiedlichen Lebenslagen begegnen. Die Vorhaben werden als eigene Projekte der Landesstiftung durchgeführt.
Besonders, aber nicht ausschließlich, erwünscht sind folgende Themen:

Politik; Gerechtigkeit; Wirtschaft; Werte in der Wissenschaft; Lebensplanung von Jugendlichen (insbesondere Projekte für benachteiligte Jugendliche); Werte der Generationen; männliche/weibliche Identität und Geschlechterrollen; kultureller und/oder religiöser Hintergrund von Werten; Werte-Klärung für Jugendliche und/oder MultiplikatorInnen (z.B. Unterschiede begreifen – Gemeinsamkeiten finden –Position beziehen - mit Unterschieden leben lernen); Grundgesetz und Menschenrechte als Basis für gelingendes Miteinander; Projekte für MentorInnen.

Projektträger aus den drei vergangenen Tranchen können Follow-up-Projekte beantragen, um die Ergebnisse besonders nachhaltig in den Alltag der außerschulischen Jugendbildung zu integrieren.

3. Teilnehmerkreis
Teilnehmen können alle Personen (Jugendliche bis 27 Jahren, MultiplikatorInnen) die Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.

Anträge können von anerkannten Trägern der außerschulischen Jugendbildung (nach §4 JBG BW) gestellt werden. Nicht anerkannte Träger (z.B. MigrantInnenorganisationen) suchen einen anerkannten Träger als Kooperationspartner (z.B. örtliche Träger).

4. Regelungen und Voraussetzungen
Es kommen Projekte in Betracht, bei denen ein Finanzbedarf zwischen 2.500 bis 25.000 Euro besteht. Umfasst sind dabei alle für das Projekt unmittelbar anfallenden Kosten (z.B. Sachkosten, Honorare, PR... und auch unmittelbar für das Projekt beschäftigtes Personal). Nicht finanziert werden Investitionen (z.B. technische Anschaffungen) und Overhead (also ohnehin vorgehaltene Kapazitäten wie z.B. Geschäftsstellenräume und –personal). Eine Eigenbeteiligung (z.B. Geschäftsstellenkapazitäten oder ehrenamtliches Engagement) ist nachvollziehbar darzustellen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Gefördert werden können nur gemeinnützige Projekte. Eine Förderung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (z. B. Bewirtung, Beherbergung, Verkauf von Waren und Ähnliches) ist nicht zulässig. Die Förderung des gemeinnützigen Zweckes muss unmittelbar erfolgen. Reine Koordinierungs- und Vernetzungstätigkeiten sind nicht förderfähig. Mit den Fördermitteln dürfen keine Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg erfüllt werden. Eventuell vom Land bereit gestellte Haushaltsmittel dürfen mit Mitteln der Landesstiftung nicht aufgestockt werden. Aus Anlass der Zuwendung der Landesstiftung dürfen Mittel des Landes nicht gekürzt werden. Tritt ein solcher Fall ein, ist der Landesstiftung sofort Mitteilung zu machen. Bereits abgeschlossene Projekte sind nicht zuschussfähig. Mit Mitteln der Landesstiftung kann keine Finanzierungslücke geschlossen werden, die durch Ausfall eines anderen Finanziers entstanden ist.
„Jugend im WertAll“ ist ein eigenes Projekt der Landesstiftung Baden-Württemberg. Die Umsetzung erfolgt durch einen Hilfspersonenvertrag mit den Antragstellenden, durch den eventuell Umsatzsteuer fällig werden kann. Die Mittel der Landesstiftung dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollen Dritte in die Arbeit des Antragstellers einbezogen werden, so kann dies nur in der Form der Hilfsperson im Sinne des § 57 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung geschehen. Über die Verwendung der Mittel der Landesstiftung ist ein Nachweis zu führen.
Details können mit der Projektfachstelle beim Landesjugendring Baden-Württemberg geklärt werden.
siehe auch: Förderbedingungen

5. Entscheidungsverfahren
Die Projektanträge werden von einer unabhängigen Jury begutachtet. Die Entscheidungskriterien der Jury sind auf www.wertall.de (Hintergrund/ Förderbedingungen) dokumentiert.
siehe auch: Förderbedingungen

6. Fristen
Anträge können bis 12.5.2006 (Projektbeginn ab 1.9.2006) bei der Projektfachstelle eingereicht werden. Das Antragsformular kann dort bestellt oder von der Projekthomepage herunter geladen werden.
siehe auch: Zeitplan

Wichtig: Das Antragsformular muss unverändert und mit Orginalunterschrift (kein Mail oder Fax) bei der Projektfachstelle eingehen. Beigelegte Projektkonzeptionen dürfen 5 Seiten (incl. Finanzierungsplan) nicht überschreiten.
Die Entscheidung über die Anträge trifft die Landesstiftung bis spätestens 30.7.2006. Die Laufzeit aller Projekte inklusive Dokumentation und Abrechnung endet definitiv am 30.6.2007.

7. Projektträger
Die Landesstiftung Baden-Württemberg hat den Landesjugendring mit der Organisation und Begleitung ihrer Projekte beauftragt. Zu diesem Zweck wurde beim Landesjugendring eine Projektfachstelle eingerichtet; AnsprechpartnerInnen sind Dr. Michael Kalff und Evi Rottmair.
Die Projektfachstelle berät gerne auch bei der Projektentwicklung und Antragsstellung.


Evi Rottmair
Projektfachstelle Wertekommunikation
Landesjugendring Baden-Württemberg e.V
Siemensstraße 11
70469 Stuttgart
Fon 0711/16447-74
Fax 0711/16447-77
Mail rottmair@ljrbw.de

Dr. Michael Kalff
Projektfachstelle Wertekommunikation
Landesjugendring Baden-Württemberg e.V.
Siemensstraße 11
70469 Stuttgart
Fon 0711/16447-75
Fax 0711/16447-77
Mail kalff@ljrbw.de