Landesstiftung Baden-Württemberg Landesjugendring Baden-Württemberg

Hintergrund - Antragsteller

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Antragsteller
Anerkannte Träger der Jugendbildung nach §4 JBG BW entwickeln – einzeln oder in Kooperation – Projektideen und formulieren Projektanträge. Dabei können sie Beratung und Hilfestellung der Projektfachstelle beim LJR in Anspruch nehmen. Die Organisationen führen die Projekte in der durch die Landesstiftung genehmigten Form in enger Abstimmung mit der durch die Landesstiftung bauftragten Projektfachstelle durch, dokumentieren den Verlauf nach einer von der Projektfachstelle entwickelten Matrix, und rechnen die Finanzen ab.