Hintergrund - Antragsteller
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Antragsteller
Anerkannte Träger der Jugendbildung nach §4 JBG BW entwickeln – einzeln
oder in Kooperation – Projektideen und formulieren Projektanträge.
Dabei können sie Beratung und Hilfestellung der Projektfachstelle
beim LJR in Anspruch nehmen. Die Organisationen führen die Projekte
in der durch die Landesstiftung genehmigten Form in enger Abstimmung
mit der durch die Landesstiftung bauftragten Projektfachstelle durch,
dokumentieren den Verlauf nach einer von der Projektfachstelle entwickelten
Matrix, und rechnen die Finanzen ab.
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